Integrationsvarianten für die Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gemäß §52a UrhG

Referent: Dr. Tobias Thelen, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre der Universität Osnabrück
8. März 2016 // 15:00
Hörsaal 12 (176 Plätze)

Hochschulen müssen voraussichtlich ab 2017 Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG einzeln an die VG Wort melden. Die Ergebnisse eines Pilotprojektes an der Universität Osnabrück und Integrationsvarianten in Hochschulsysteme werden präsentiert.

Hochschulen müssen voraussichtlich ab 2017 Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG, d.h. die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Teile daraus über ein geschlossenes Online-System, einzeln an die VG Wort melden. Die Ergebnisse eines Pilotprojektes an der Universität Osnabrück, bei dem eine in das Lernmanagementsystem integrierte Schnittstelle zum VG-Wort-Meldesystem über ein gesamtes Semester hochschulweit getestet wurde, werden präsentiert. Darüber hinaus werden verschiedene Integrationsvarianten in Hochschulsysteme diskutiert. Dabei geht es um unterschiedliche Workflows bei der Materialbereitstellung, Fragen der hochschulinternen Abrechnung und unterschiedliche hochschulinterne Service-Modelle. Schließlich soll – soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich – der derzeitige Diskussionsstand vorgestellt werden.